AdobeStock 272812000 2

Häufig gestellte Fragen

Sie fragen - Wir antworten

 

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen aus dem Pflegebereich. Bei zusätzlichen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter Telefon 089 - 37 06 69 42 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Bieten Sie einen Beratungsbesuch an?

Alle Pflegebedürftigen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, müssen einen Beratungsbesuch von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Dieser Besuch soll die Qualität der häuslichen Pflege gewährleisten. Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich, die Kosten hierfür werden komplett von der Pflegekasse übernommen und durch den Pflegedienst mit der entsprechenden Kasse abgerechnet.

Wann gelte ich als pflegebedürftig?

Sie gelten als pflegebedürftig, wenn Sie infolge physischer und psychischer Krankheiten oder Behinderungen bei der Ausübung regelmäßiger Tätigkeiten des täglichen Lebens für längere Zeit Unterstützung benötigen. Besteht dieser Hilfebedarf voraussichtlich für mindestens ein halbes Jahr, können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Wie erhält man einen Pflegegrad?

Es wird davon abhängig gemacht, wie viel Hilfe der Betreffende im Alltag tatsächlich benötigt. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, (Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung), wird dabei eingeschätzt, für welche täglichen Verrichtungen Hilfebedarf besteht und wie hoch der notwendige Zeitaufwand für diese Verrichtungen ist.

Ich habe einen Pflegegrad, muss ich trotzdem noch für den Pflegedienst bezahlen?

Meist ja. Entscheidend hierbei ist immer, wie Sie Ihre Pflege organisieren. Wird die Pflege nicht von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht, sondern beispielsweise von einem Angehörigen,können Sie nur Pflegegeld beantragen. Sie bekommen dann direkt einen Geldbetrag ausgezahlt, den Sie für Ihre Pflege verwenden können. Nehmen Sie hingegen einen von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst in Anspruch und sind Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft, finanziert die Pflegekasse die Pflegeleistungen bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbetrag. Der Pflegedienst rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die professionelle Pflege durch einen zugelassenen Dienst kostet aber häufig mehr, als die Pflegekasse trägt. Die restlichen Kosten werden Ihnen als Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Wie oft kommt der Pflegedienst zu mir nach Hause?

Der pflegerische Aufwand richtet sich nach der Notwendigkeit und wird individuell ermittelt. Wir kommen je nach Bedarf und Vereinbarung bis zu 3 x täglich zu Ihnen nach Hause.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient vor allem der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1.612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen. Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) ist möglich.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.